Einwohneramt - Adressauskünfte
Adressauskünfte
Adressauskünfte werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt.
Adressauskunft über (nicht geschützte) Personendaten zu gewerblichen Zwecken, nur schriftlich mit Interessensnachweis senden Sie uns bitte an das Einwohneramt Braunau.
Die Kosten belaufen sich auf CHF 10.00.
Es werden keine telefonischen Adress-Auskünfte erteilt.
Adresssperre
Die Einwohnerdienste dürfen Personalien nicht für geschäftliche Werbung weitergeben. Eine schriftlich beantragte Adresssperre bezieht sich deshalb auf Daten, die an Parteien, soziale Institutionen oder für Forschungszwecke an Universitäten etc. gesandt werden. Eine Datensperre kann jedoch nicht verhindern, dass Personendaten bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage (z.B. als Amtshilfe) weitergegeben werden.
Rechtsgrundlagen:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/index.html
http://www.rechtsbuch.tg.ch/frontend/versions/386?locale=de
http://www.rechtsbuch.tg.ch/frontend/versions/629
Bestätigungen und Bescheinigungen à so dass wir via Mail eine Meldung erhalten