Einwohneramt - Ausländerbewilligung

Ausländerbewilligung

Ausländer, die während eines Aufenthaltes in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, benötigen eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet).

 

Bewilligungsgesuche für ausländische Staatsangehörige

Die Einwohnerdienste selbst haben keine Kompetenzen betreffend Ausländerrecht. Sie prüfen die Gesuche auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit und leiten sie dann zum Entscheid an das Migrationsamt des Kantons Thurgau weiter. Alle Gesuche an das kantonale Migrationsamt sind bei den Einwohnerdiensten persönlich einzureichen.

  •     Bewilligungsgesuche
  •     Verlängerungen
  •     Gesuche für Familiennachzüge
  •     Besuchseinladungen

Ausländerinnen und Ausländer sind zur Anwesenheit in der Schweiz berechtigt, wenn Sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung besitzen bzw. ein vollständiges Gesuch eingereicht haben.

Bei den Bewilligungsarten wird zwischen EU/EFTA-Staatsangehörigen und Mitgliedern von sogenannten Drittstaaten unterschieden. EU/EFTA-Bewilligungen sind in der ganzen Schweiz gültig. Bewilligungen für Ausländer aus Drittstaaten sind nur in jenem Kanton gültig, der die Bewilligung ausgestellt hat.

 

Adressänderung:

Bei einer An-/Ab-/Ummeldung muss der Ausländerausweis von EU-EFTA-Staatsangehörigen bei der Einwohnerkontrolle abgegeben werden. Mitglieder von sogenannten Drittstaaten haben keine Wohnadresse auf ihrem Ausweis, daher muss dieser nicht abgegeben werden. In jedem Fall, muss die Adressänderung bei der Wohngemeinde gemeldet werden.

 

Erteilung:

Sie sind neu aus dem Ausland nach Braunau gezogen und gehören einer ausländischen Staatsangehörigkeit an? Sie müssen sich spätestens 14 Tage nach der Einreise bei der Einwohnerkontrolle persönlich anmelden. Zusätzlich muss eine Aufenthaltsbewilligung beim Migrationsamt TG beantragt werden. Die notwendigen Formulare dazu erhalten Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle oder direkt unter www.migrationsamt.tg.ch.

 

Geburt:

Ihr Kind wurde geboren und gehört einer ausländischen Staatsangehörigkeit an? Auch Neugeborene benötigen bereits eine Aufenthaltsbewilligung. Sobald wir vom Zivilstandsamt über die erfolgte Geburt informiert wurden, werden wir den entsprechenden Ausländerausweis beim Migrationsamt TG beantragen. Nachdem der Ausweis ausgestellt wurde und zum Abholen bereit ist werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt. Ein Foto wird noch nicht benötigt.

 

Namensänderung:

Sie haben Ihren Namen geändert? Aufgrund der Namensänderung muss ihr Ausländerausweis angepasst werden. Hierfür benötigen wir eine gültige Passkopie, sowie ihren Ausländerausweis im Original. Gemäss Namensrecht muss der Name auf dem Ausländerausweis mit dem auf dem Pass identisch sein. Daher beantragen sie bitte zuerst einen neuen Pass / Personalausweis damit die Namensänderung erfolgen kann.

 

Verlängerung:

Ihr Ausländerausweis läuft in den nächsten Tagen ab? Sie sollten automatisch eine Verfallsanzeige zugestellt bekommen. Reichen Sie diese mit dem original Ausländerausweis und einer gültigen Passkopie / Personalausweis der Einwohnerkontrolle ein. Haben Sie keine Verfallsanzeige erhalten haben, melden sie sich bitte umgehend bei uns am Schalter.

Sind sie bereits fünf Jahre in der Schweiz wohnhaft und möchten von der Aufenthaltsbewilligung B zur Niederlassungsbewilligung C wechseln, kann eine sogenannte Umwandlung beantragt werden. Hierfür benötigen wir zusätzlich eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung.

Kurzaufenthalter müssen sich in jedem Fall selbst um eine Verlängerung bemühen. Die entsprechende Checkliste erhalten sie beim Migrationsamt. Sämtliche Unterlagen sollten vor Ablauf der Bewilligung bei uns eingehen.

Alle wichtigen Formulare, Merkblätter und Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Migrationsamtes.

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