AHV Zweigstelle
Aufgabe AHV Zweigstelle:
Als AHV- Zweigstelle sind wird das regionale Bindeglied zum Sozialversicherungszentrum Thurgau. Gerne erteilen wir Ihnen Auskünfte über AHV, IV und EL.
Auch nehmen wir Rentenanmeldungen entgegen und leiten es dem SVZ TG weiter.
Bei uns erhalten Sie auch sämtliche Formulare und Merkblätter. Diese finden Sie auch online beim Sozialversicherungszentrum Thurgau
Ergänzungsleistung
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.
Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
- jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, die zu Hause leben und Personen, die in einem Heim wohnen.
Fristen
Der Anspruch auf EL besteht erstmals für den Monat, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist und sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die Anmeldung für die EL innert sechs Monaten seit Zustellung der Verfügung über eine Rente der AHV oder IV eingereicht, so beginnt der Anspruch mit dem Monat der Einreichung des Anmeldeformulars zum Bezuge der Rente, frühestens jedoch vom Beginn der Rentenberechtigung an. Krankheits- und Behinderungskosten müssen innert fünfzehn Monaten seit Rechnungsstellung oder beim Ableben des Bezügers innert zwölf Monaten seit dem Todesdatum geltend gemacht werden.
Beiträge
Die Beitragspflicht beginnt bei Erwerbstätigen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Die Beiträge werden auf dem massgebenden Lohn entrichtet. Beitragspflichtig sind auch verheiratete Ehepartner ohne Erwerbseinkommen. Sofern der erwerbstätige Ehepartner auf seinem Einkommen jedoch mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet, gilt der Beitrag des anderen, nichterwerbstätigen Ehepartners ebenfalls als bezahlt. Die Beitragspflicht endet mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters, sofern die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird.
Selbständigerwerbende (SE)
Ich nehme eine selbständige Erwerbstätigkeit auf. Was ist zu tun, damit ich von der Ausgleichskasse als Selbständigerwerbender erfasst werde? Ab wann sind Beiträge zu entrichten, wie hoch sind diese, und wie werden sie berechnet? Dies und mehr erfahren Sie im Onlineschalter Sozialversicherungszentrum Thurgau zu diesem Thema.
Nichterwerbstätige (NE)
Ich habe mein 20. Altersjahr vollendet, erhalte noch keine AHV-Altersrente und übe keine Erwerbstätigkeit aus. Was ist zu tun, damit ich die Beitragspflicht trotzdem erfülle? Wann sind Beiträge zu entrichten, wie hoch sind diese, und wie werden sie berechnet? Dies und mehr erfahren Sie im Onlineschalter Sozialversicherungszentrum Thurgau zu diesem Thema.
AHV Zweigstelle
Hauptstrasse 10
9502 Braunau
Tel: 058 346 23 02
Ansprechpartnerin:
Manuela Frei
Email:
manuela.frei@braunau.ch
Öffnungszeiten:
Mittwoch, 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag, 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Links
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